Gewerbe


Der Begriff Gewerbe umfasst sämtliche wirtschaftlichen, dauerhaften Tätigkeiten, die darauf abzielen einen Gewinn zu erwirtschaften und in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung des Gewerbetreibenden vorgenommen werden. Einzelunternehmer können ebenso ein Gewerbe betreiben wie kleine, mittelständische und große Unternehmen.

Es wird in produzierende und verarbeitende Gewerbe unterschieden. So gibt es Gewerbe in Industrie und Handwerk, auch Hausgewerbe und das Verlagswesen. Gewerbetreibende sind also beispielsweise Händler, Handwerker, Warenproduzenten oder Gastronomen.

Wer ein Gewerbe betreiben möchte, muss seine Tätigkeit bei den zuständigen Behörden anmelden. Vom Unternehmer werden nicht nur Fachkenntnisse auf seinem jeweiligen Gebiet gefordert, er muss auch kaufmännische Fähigkeiten besitzen, um sein Gewerbe Gewinn erzielend zu betreiben. Der Gewerbebetrieb ist zum Führen von Büchern verpflichtet und muss Jahresabschlüsse erstellen, oft sind auch Bilanzen erforderlich. Hauptmerkmale eines Gewerbebetriebs sind die Selbstständigkeit des Gewerbetreibenden, die dauerhafte Ausübung der Tätigkeit und die Gewinnerzielungsabsicht. Die erzeugten Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen müssen auf dem Markt angeboten werden, der Betrieb nimmt also am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil.

Freie Berufe oder sonstige selbstständige Tätigkeiten gelten nicht als Gewerbe und werden rechtlich und steuerrechtlich anders behandelt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Unternehmen zu gründen. Häufig werden Neugründungen vorgenommen, doch auch die Unternehmensübernahme, das Franchising oder Teamgründungen bzw. Kooperationen sind weit verbreitete Formen.

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