So wie man schon fast alles auch Online findet, so bieten mittlerweile auch viele Fachanwälte im Web ihre Leistungen an. Neben der üblichen Kanzleiwebseite welche üblicherweise nur über die jeweiligen Fachgebiete Auskunft geben und einige Infos über die Kanzlei und Infos zur Kontaktaufname enthalten, bieten verschiedene Rechtsanwälte auch eine bequeme Internetrechtsberatung.
Eine solche Online-Rechtsberatung ist oft bereits ein vollständiger Ersatz für das Beratungsgespräch in der Kanzlei, zumindest bei relativ normalen rechtlichen Streitfragen oder bei einem Erstberatungsgespräch.
Zunächst nimmt der Ratsuchende Online Kontakt mit dem Anwalt auf und beschreibt seine rechtliche Problematik.
Eine Erstberatung über das Internet hilft zeitsparend eine grobe Abschätzung Sachverhalt zu erhalten
Vorausgesetzt, dass sich die Problematik für eine Rechtsberatung im Web eignet, wird zuerst die Honorarfrage geklärt.
Nimmt der Ratsuchende an, erfolgt im Folgenden die eigentliche Beratung.
Bei diesem Beratungsgespräch werden alle wesentlichen Fragen ausgewertet um eine akkurate rechtssichere Beurteilung abgeben zu können.
Das Beratungsgespräch gleichgültig ob Online oder Offline, dient in erster Linie als Orientierung und Bewertung der Lage.
Der Anwalt zeigt erdenkliche Chancen und Risiken auf und erklärt die ausschlaggebenden, für Normalbürger oftmals schwer verständlichen, Gesetzesparagraphen, in nachzuvollziehener Form.

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Das Onlinerecht
Die zunehmende Benutzung des World Wide Webs und die damit resultierenden charakteristischen rechtlichen Probleme werden im so genannten Onlinerecht geregelt. Diese Benennung hat noch keine offizielle Anerkennung als unabhängiger Rechtsbereich gefunden, spielt aber dennoch im allgemeinen Kanzleialltag eine ständig stärkere Rolle. Als vorwiegendes Auseinandersetzungpotenzial im Kontakt mit dem Internet haben sich Angelegenheiten, die sich aus dem Shopping Online, dem Herunterladen von urheberrechtlichen Dateien, wie zum Beispiel Filme oder Mausik-Dateien, so wie heutzutage auch zunehmend weiteren Wettbewerbsverstößen, ergeben
Das Internet- oder Onlinerecht ist unveränderlich in Fortbewegung, da die Gerichte die grundlegenden Gesetzesparagraphen von Zeit zu Zeit den momentanen Weiterentwicklungen des Internets anpassen müssen.
Eingetragen am: Dienstag, 25. Oktober 2011 | Kategorie: Recht und Gesetz.