Der Steuerberater ist ein kompetenter Ratgeber und Interessenvertreter in steuerlichen und steuerlich relevanten Angelegenheiten, der als Verbindungsglied zwischen Unternehmen und Finanzamt eine sehr wichtige Rolle spielt und seinen Auftraggeber dabei von bürokratischen Aufgaben entlastet und mit der gewonnenen Übersicht ihn auch vor unliebsamen Überraschungen in Form von steuerlichen Nachzahlungen rechtzeitig warnt oder hilft, dagegen zu steuern. Der Steuerberater ist für Unternehmen, Institutionen oder auch Privatpersonen tätig, er kann die Tätigkeit selbstständig oder in einem Angestelltenverhältnis wie in einer großenSteuerkanzlei ausüben.

Die Tätigkeit des Steuerberaters umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die von der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung über Buchführungen und Jahresabschlüssen bis zur Steuererklärung führt und sich bei der daran anschließenden Prüfung des Steuerbescheides fortsetzt. Bei Unregelmäßigkeiten oder Streitfällen mit dem Finanzamt oder dem Finanzgericht vertritt der Steuerberater auch seinen Mandanten vollständig oder tritt gemeinsam mit ihm auf. Wichtig für seine fachliche Kompetenz ist, dass er über Änderungen der Rechtslage bei steuerlichen Themen aktuell informiert ist und sie in die Belange seines Mandanten zeitnah einfließen lässt.

Der Steuerberater muss die Tätigkeiten für seinen Mandanten nicht vollständig selbst ausführen, er kann bestimmte Arbeiten auch an einen Steuerfachangestellten delegieren, der allerdings in einem Weisungs- und Verantwortungsverhältnis zum Steuerberater stehen muss. Das heißt, der Steuerberater ist der alleinige Ansprechpartner für den Mandanten und ist für die Ordnungsmäßigkeit der Arbeit allein verantwortlich. Steuerberater darf man sich nur nennen, wenn man die gesetzlich vorgeschriebene Steuerberaterprüfung bestanden hat und im Anschluss daran von der Steuerberaterkammer als Steuerberater offiziell bestellt wurde, was mit einer Urkunde auch optisch belegt wird.