Unter einem Minijob versteht man eine geringfügige Beschäftigung, bei denen der monatliche Verdienst maximal vierhundert Euro beträgt. Ein Minijob kann ein Chance für den Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis und sogar den Weg aus der Arbeitslosigkeit bedeuten, auch kann man mit einem Minijob Berufserfahrungen auffrischen oder neue Erfahrungen sammeln, die man in einem Zeit nahen, zukünftigen Arbeitsverhältnis einbringen kann.

In einem Minijob muss der Arbeitnehmer keine Abgaben leisten, der Arbeitgeber hingegen ist verpflichtet den geringfügig Beschäftigten bei der Minijobzentrale anzumelden und einen Pauschalbetrag für die Renten- und Krankenversicherung zu zahlen. Natürlich kann man auch als Arbeitsloser einen Minijob ausüben, nur muss auch diese Tätigkeit wie jede andere auch der Agentur für Arbeit gemeldet werden, die dann errechnet, in welchem Umfang dieses Zusatzeinkommen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist.

Auch wenn durch den Wegfall der Stundenbegrenzung die Löhne zur geleisteten Arbeit verhältnismäßig gering ausfallen können, macht der Minijob in vielen Situationen Sinn. In Lebensphasen wie Studium oder auch in der Rente hilft der Erlös allemal zur Aufbesserung des Lebensunterhaltes, auch bei Saison oder Auftrags bedingten Schwankungen kann die geringfügige Beschäftigung zum Ausgleich genutzt werden. Als Beschäftigter in einem Minijob hat man sogar Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch wirken sich die Beiträge, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherung zahlt, positiv auf die Rente aus, wenn auch in nur sehr geringem Maße. Generell sollte man beim Abwägen über Sinn und Nutzen in erster Linie berücksichtigen, dass der Minijob eine Beschäftigung ist und dadurch stets die bessere Alternative für diejenigen ist, die sonst gar nichts tun würden.