Eine Insolvenz beschreibt die Unfähigkeit eines Unternehmens, eines Selbstständigen oder einer Privatperson die laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Als Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung definiert. Zur Zahlungsunfähigkeit gehört nicht ein vorübergehender finanzieller Engpass, bei Unternehmen ist deshalb die Frist so begrenzt, dass eine Insolvenz rechtlicher Zahlungsunfähigkeit dann vorliegt, wenn man nicht in der Lage ist mindestens neunzig Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten binnen drei Wochen auszugleichen. Wenn ein Unternehmen perspektivisch nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, dann spricht man hier von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Überschuldet ist man, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr decken kann.
Die Gründe für eine betriebliche Insolvenz sind sehr verschieden, die Bandbreite reicht vom plötzlichen Absatzeinbruch über mangelndes Controlling bis zu fälligen, bisher unbekannten oder vernachlässigten Steuerabgaben. Der Unternehmer sollte bei Möglichkeit deshalb stets den Überblick behalten und im Stadium der drohenden Insolvenz bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzplan vorlegen, wenn man überzeugt davon ist, dass das Unternehmen sanierungsfähig ist.
In eine Privatinsolvenz geraten hierzulande immer mehr Menschen, sinnvoll ist das Insolvenzverfahren bei Personen, bei denen eine Überschuldung auch tatsächlich vorliegt, dass heißt wenn die Schulden trotz Zwangsvollstreckung des verwertbaren Vermögens perspektivisch nicht mehr getilgt werden können. Zu empfehlen ist auf alle Fälle zunächst eine Schuldnerberatung, diese Beratungsstellen sind wie auch Rechtsanwälte vom Staat befähigt, ein Verfahren zur Verbraucherinsolvenz einzuleiten. Eine Privatinsolvenz führt nach sechs Jahren zu einer Restschuldbefreiung allerdings mit der Konsequenz der dauerhaften Kreditunwürdigkeit; man bekommt also weder einen Überziehungsrahmen auf seinem Konto noch irgendeinen Kredit mehr bewilligt.
Eingetragen am: Freitag, 19. November 2010 | Kategorie: Arbeit & Beruf.