Der Bildungsgutschein regelt die Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit. Mit der Ausstellung des Gutscheins erfolgt die Zusage für die Kostenübernahme, um durch die Bildungsmaßnahme Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit wieder eingliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden zu können. Die Bundesagentur für Arbeit prüft vor der Ausstellung des Bildungsgutscheins die Notwendigkeit der Maßnahme. Dabei müssen einige Kriterien beim Antragsteller selbst sowie die aktuellen Bedingungen am Arbeitsmarkt festgestellt, berücksichtigt und abgewogen werden. Der Antragsteller selbst muss eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können oder drei Jahre lang einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sein, auch ist es unabdingbar, dass zuvor eine Beratung zusammen mit der Agentur für Arbeit stattgefunden hat. Die Agentur muss schließlich entscheiden, ob die zu finanzierende Bildungsmaßnahme zwingend notwendig ist., ob eine Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden könnte und ob mit der angestrebten Maßnahme die Eingliederung in den Arbeitsmarkt überhaupt Chancen hat.

Der Bildungsgutschein selbst beinhaltet das Bildungsziel, die Dauer der Weiterbildung sowie den regionalen Geltungsbereich, wobei durchaus überregionale Angebote wahrgenommen werden können, wenn im zuvor definierten Bereich die gewünschte Maßnahme nicht angeboten wird.

Wenn der Bildungsgutschein ausgehändigt wurde ist der zukünftige Teilnehmer an der definierten Bildungsmaßnahme verpflichtet, innerhalb der festgelegten Gültigkeitsdauer mit der Weiterbildung auch zu beginnen, sonst verfällt er Ersatz los. Er muss den Bildungsgutschein also einlösen. Durch die persönliche Beratung und die Weiterbildungsdatenbank Kursnet erfährt der Teilnehmer die für sein Bildungsziel möglichen Bildungsstätten, mit der er nun Kontakt aufnimmt. Die Aufnahme der Weiterbildung bestätigt die betreffende Bildungsstätte auf dem vorgelegten Bildungsgutschein und legt diesen dann der ausstellenden Agentur für Arbeit als Nachweis vor.