Die Familienkasse ist eine Instanz der Bundesfinanzbehörde und ist im Rahmen der Familienpolitik der Bundesregierung zu einem zentralen Element der Unterstützung von Familien geworden. Familienkassen sind der Agentur für Arbeit zugeordnet und unterstellt und regeln vor allem die Zahlung des staatlichen Kindergeldes. Aber darauf sind Familienkassen nicht ausschließlich reduziert. Sie unterstützen Eltern auch bei der Antragstellung des Kinderzuschlages, der dann gezahlt werden kann, wenn das Einkommen ohne Kinder für den Lebensunterhalt ausreichen würde, mit Kindern aber nicht mehrt genügt, die Familie ausreichend zu versorgen. Mit diesem Kinderzuschlag möchte man einer drohenden Kinderarmut vorbeugen.

Kernpunkt ist aber die Zahlung des Kindergeldes. Dabei gilt es zu beachten, dass das Kindergeld nicht als Sozialleistung zu betrachten ist, sondern als steuerliche Ausgleichszahlung, die von einer anspruchsberechtigten Person schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden muss. Entsprechende Anträge kann man dort erhalten oder sie einfach selbst aus dem Internet herunterladen und damit einen Weg sparen. Wichtig dabei zu wissen ist, dass man mit der Beantragung des Kindergeldes einer gesetzlichen Meldepflicht unterliegt und alle Veränderungen, sowohl eigene als auch die der Kinder, die im Zusammenhang mit der Bewilligung des Antrages stehen, umgehend der Familienkasse mitzuteilen hat. Das betrifft wohnliche, berufliche und selbst private Veränderungen wie eine Scheidung.

Ein Sonderfall ist die Beantragung von Kindergeld, wenn das Kind das 18. Lebensjahr überschritten hat. Hier sind zusätzliche Nachweise wie schulische Bescheinigungen oder eine Bestätigung der Arbeitslosigkeit an die Familienkasse nötig. Die Auszahlung allerdings kann hier auf Wunsch auch direkt auf das Konto des volljährigen Kindes erfolgen.