Die Umschulung ist eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung. Sie führt zu einem Abschluss in einem vollkommen neuen oder Art verwandten Beruf gegenüber der bisherigen Tätigkeit. Es gibt verschiedenen Gründe für eine Umschulung, so kann eine längere Abwesenheit durch Krankheit oder Kindererziehung den Wiedereinstieg aus aktuell-betrieblichen Gründen verhindern. Auch eine Berufskrankheit durch die bisherige Tätigkeit kann eine Umschulung zur Folge haben wie auch eine Neustrukturierung und Neuorientierung des gesamten Berufsbildes. Schließlich kann auch die eigene Unzufriedenheit im bisherigen Beruf dazu führen, dass man sich für einen solchen Bildungsweg entscheidet. Denn die Umschulung ist auch eine Möglichkeit, sich auf dem Arbeitsmarkt neu zu profilieren und zu positionieren, auf Entwicklungen zu reagieren um neue Perspektiven zu entdecken und für sich selbst zu gewinnen.
Dabei sollte man berücksichtigen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Umschulung durch die Agentur für Arbeit oder auch durch andere Leistungsträger wie die Landesversicherungsanstalt, kommunale Rehabilitationsträger, Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften übernommen werden können.
Um in diesen Genuss zu kommen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und eine Erstausbildung entweder erfolgreich oder auch abgebrochen beendet haben. Natürlich wird vom potentiellen Kostengeber geprüft, ob diese Umschulung sinnvoll ist, ob die Chancen auf dem Arbeitsmarkt im erlernten Erstberuf wirklich nicht mehr gegeben sind und ob der gewählte Umschulungsberuf geeignet ist, die bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit tatsächlich perspektivisch abwenden zu können. Ein genereller gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme durch Umschulung besteht allerdings nicht, deshalb ist die Kenntnis über die Möglichkeiten im Vorfeld sehr wichtig, bevor man den Gang zur Agentur für Arbeit antritt und seine Argumente erläutert.
Eingetragen am: Freitag, 08. Oktober 2010 | Kategorie: Arbeit & Beruf.