Kurzarbeit bedeutet, dass die betriebliche Arbeitszeit für einen bestimmten, wie der Name schon sagt kurzen Zeitraum reduziert wird und auch das Entgelt entsprechend niedriger ausfällt. Wenn allerdings die Kurzarbeit ordnungsgemäß angemeldet wurde, erhalten die Arbeitnehmer einen teilweisen Ausgleich ihrer Lohnminderung in Form von Kurzarbeitergeld. Durch diese eingesparten Personalkosten können Unternehmen auftretende Durststrecken eher überstehen, als wenn die Kosten bei fehlenden Einnahmen ungebremst weiterlaufen würden. Deshalb ist Kurzarbeit eine echte Alternative zu übereilten Entlassungen, vor allem dann, wenn die Firma nur vorrübergehend unter Engpässen leiden muss.

Allerdings hilft die Kurzarbeit auch wirklich nur bei der Überbrückung kurzfristiger Probleme wie Auftragslöcher, Zulieferungs-Ausfälle oder nicht beeinflussbare, unvorhersehbare Katastrophen. Für die Beschäftigten ist hier die Kurzarbeit natürlich das kleinere Übel als den Job ganz zu verlieren und in die Arbeitslosigkeit zu geraten oder auf Zeitarbeit angewiesen zu sein. Für das Unternehmen ist Kurzarbeit auch aus einer anderen Sicht von Vorteil. Man erspart sich zum einen den oftmals langwierigen und aufwändigen Prozess der betrieblichen Kündigungen und was viel wichtiger ist, man behält seine besten, qualifizierten und motivierten Mitarbeiter in der Firma.

Jeder Arbeitgeber sollte aber vor der Entscheidung einer Kurzarbeit sehr genau überlegen, ob es wirklich Sinn macht und verantwortbar ist. Eine Verschiebung ohne klares Konzept zur Bewältigung des Engpasses zehrt dann nicht nur die letzten finanziellen Puffer auf, ohne Perspektive folgen ja dann doch die betrieblichen Kündigungen und die Insolvenz, einen Weg, den man dann schon vorher gehen sollte. Da der Betriebsrat in den meisten Fällen ein Mitbestimmungsrecht hat, ist er auch nur dann bereit, eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit zu unterschreiben, wenn eine Anschlussperspektive aufgezeigt werden kann.