Altersteilzeit bedeutet den fließenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand und bietet für die älteren Arbeitnehmer eine Möglichkeit, ihre Arbeitszeit im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu verringern. Das dabei geringere Arbeitsentgelt kann vom Arbeitgber in einem bestimmten Umfang aufgestockt werden, wobei auch der Staat den Unternehmen finanzielle Unterstützung gewähren kann, zum Beispiel dann, wenn eine frei gewordene Arbeitsstelle durch einen jüngeren Arbeitnehmer ersetzt wird.

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Altersteilzeit zwei Modelle, das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell. Beim Gleichverteilungsmodell wird wie der name auch schon sagt die Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit der Altersteilzeit bis zum Eintritt in das Rentenalter reduziert, während das Blockmodell in zwei Phasen gesplittet ist. Zunächst bleibt bei diesem Modell die volle Arbeitszeit erhalten, in der zweiten Hälfte der vereinbarten Zeit wird der Arbeitnehmer dann freigestellt, das heißt, er muss dann nicht mehr arbeiten und scheidet dadurch früher aus dem Arbeitsleben aus, macht dadurch auch Platz für eine Neubesetzung der Stelle.

Natürlich nutzen viele Arbeitnehmer die Altersteilzeit, um vorzeitig und oftmals mit geringen Renteneinbußen aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Die Förderung durch die Agentur für Arbeit läuft zwar gegenwärtig aus und wird neu geregelt werden, aber viele Unternehmen tragen die Kosten auch ohne staatliche Förderung weiter, weil die Altersteilzeit als Vorruhestands-Modell auch ohne Unterstützung interessant bleibt, vor allem wenn es als Blockmodell praktiziert wird. Ob Altersteilzeit im jeweiligen Unternehmen auch weiterhin möglich ist, das kann und sollte der Interessent, der die 55 Jahre überschritten hat, bei seiner Personalabteilung oder einer betrieblichen Interessenvertretung einfach erfragen, denn ein genereller Rechtsanspruch besteht nicht.