Jobcenter sind regionale Einrichtungen, in denen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeitgemeinsam mit Mitarbeitern der Kommunen in einer sogenannten Arbeitsgemeinschaft, auch ARGE genannt, zusammengefasst sind und auch zusammen arbeiten, um die Empfänger von Arbeitslosengeld II zu beraten, sie versuchen zu vermitteln und für die Auszahlung der gesetzlich geregelten Geldleistungen sorgen.
Die Jobcenter und die beteiligten Zuständigkeitsbereiche sind durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II aus eine Historie entstanden, da früher die Agentur für Arbeit für die Weiterbildungen vermitteln oder Kontakt zu einer Zeitarbeitsfirma herstellen können. Natürlich muss wie bei den normalen Arbeitslosengeldempfängern auch der Betroffene durch eigene Bewerbungen und Initiativen nachweisen, dass er selbst gewillt ist, wieder in den Arbeitsprozess integriert zu werden. Auch muss er dem Jobcenter jederzeit zur Verfügung stehen und Termine zur Koordinierung und Auswertung wahrnehmen. Vom Jobcenter erhält er dabei jede erdenkliche Hilfe.
Da sich aber in der Praxis herausgestellt hat, dass sich kein einheitliches System bilden lässt und sich viele Zuständigkeiten überschneiden, so dass sich immer mehr eine Mischform gebildet hat, die die kommunale Selbstverwaltung nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund wird mit einer baldigen Gesetzesänderung zu rechnen sein. Allerdings werden die Jobcenter als Anlaufstation für die Betreuung der Erwerbslosen bleiben und bei der Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis weiterhin unterstützend mitwirken, auch wenn die Eigeninitiative zum Beispiel bei der Arbeitssuche in Jobbörsen im Internet immer wichtiger wird.
Eingetragen am: Dienstag, 04. Mai 2010 | Kategorie: Arbeit & Beruf.