Unter Arbeitslosengeld versteht man eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit gezahlt wird. Das Arbeitslosengeld ist vom Arbeitslosengeld II zu unterscheiden, welches eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe darstellt und eine Leistung ist, die der Grundsicherung dient, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen, Vermögen oder Hilfen wie das Arbeitslosengeld bestreiten kann.

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, die arbeitslos sind und dabei die gesetzlich festgelegte Anwartschaftszeit erfüllt haben, sich arbeitslos gemeldet haben und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Gewährleistung der Zahlung des Arbeitslosengeldes muss der Arbeitslose sowohl durch Eigeninitiative nachweisen, dass er sich um das Ende seiner Beschäftigungslosigkeit bemüht als auch für die Vermittlungsbemühungen seitens der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Der Arbeitslose ist verpflichtet, sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeitarbeitslos zu melden. Dabei wir in zwei Arten der Meldung unterschieden. Spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der zu dieser Zeit noch Beschäftigte verpflichtet mit einer Arbeitsuchendmeldung die Agentur für Arbeit zu informieren, die ihrerseits dadurch rechtzeitig bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützend tätig sein kann. Die eigentliche Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit dient dann der Sicherung der finanziellen Ansprüche und ist Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitslosengeldes.

Die Höhe des Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Bemessungsentgelt multipliziert mit einem prozentualen Leistungssatz. Das Bemessungsentgelt errechnet sich aus dem durchschnittlichen Bruttogehalt abzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Arbeitslosengeld wird regelmäßig monatlich ausgezahlt, so dass spätestens an jedem Monatsanfang der Arbeitslose sein Geld zur Verfügung hat.