Seit der Gesundheitsreform ist die Krankenversicherung für jeden Bürger in Deutschland Pflicht. Dabei ist die freie Wahl abhängig und vom Berufsstand und dem Einkommen der Bürger.

Arbeiter und Angestellte, die unter der Versicherungspflichtgrenze liegen (2010 beträgt sie 49950 € brutto) müssen für sich eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wählen. Nur die Arbeitnehmer, oder Angestellten, die stabil in den letzten drei Jahren über dieser Versicherungspflichtgrenze lagen, dürfen sich als Krankenversicherung auch für eine Private Versicherung entscheiden. Gewerbetreibenden, Selbständige und Freiberufler könne ohne Beschränkungen frei wählen, wo sie sich Krankenversichern möchten.

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen und wird durch die gewünschten Leistungen, das Eintrittsalter, Geschlecht, eventuelle gesundheitliche Probleme und die Tarife der Anbieter bestimmt. Jeder kann selbst entscheiden, welche Leistungen er wie versichern möchte. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, wie in den GKV gibt es hier nicht. Jeder Versicherungsnehmer muss einen eigenen Vertrag abschließen und Beitrag bezahlen.

Innerhalb der PKV ist ein Wechsel bei Beachtung der Kündigungszeit theoretisch bis 55 Jahre immer möglich, wobei in der Praxis durch das dann höhere Eintrittsalter der Beitrag fast immer höher sein wird als beim Vorversicherer.

Die Rückkehr zu einer GKV ist nur noch bei Statuswechsel bis 55 Jahre gestattet (arbeitslos; Harz IV). Bei finanziellen Problemen muss der Privatpatient bei seiner PKV bleiben. Er kann nur, entweder die Versicherungsleistungen kürzen, oder in einen Basistarif seiner Versicherung wechseln, um Beiträge zu sparen. Der Versicherungsschutz ist in diesen Tarifen ähnlich wie in einer GKV.