Grundsätzlich ist ein Bauvorhaben ja an sich schon ein so großes Unterfangen, dass die Bauherren gut und gerne auf etwaige Baumängel verzichten könnten. Denn die Strapazen sind ohnehin nicht zu unterschätzen, wenn man sich für den Hausbau entscheidet. Ein Baumangel ist dabei im Falle eines Auftretens keineswegs nur ein finanzielles oder zeitliches Problem. So treten Baumängel wie Schimmel oder andere Baumängel am Neubau vielfach erst Jahre später auf bzw. sie waren über eine lange Zeit nicht erkennbar.
Im schlimmsten Falle besteht im Moment des Entdeckens bereits eine Baumängel Verjährung, so dass die Hausbesitzer niemanden mehr haftbar machen können für den sprichwörtlichen Fusch am Bau. Für Mieter präsentiert sich die Situation oftmals deutlich einfacher. Denn diesbezüglich können Baumängel Mietminderungen auslösen. Doch auch diese finanziellen Vorteile entschädigen nur bedingt, wenn durch die Baumängel für die ganze Familie erhöhte gesundheitliche Risiken entstehen.
Zudem ist zunächst die Hilfe verschiedener Baugutachter notwendig, die Baumängel erst attestieren müssen, bevor überhaupt ein Anspruch für die Mieter gegenüber dem Hausbesitzer oder für die Hausherren gegenüber einem Handwerker bestehen kann. Prozesse um Baumängel sind vielfach langwierig, bevor die Frage nach der Baumängel Haftung eindeutig geklärt ist. Bis dahin müssen die Bewohner möglicherweise selbst für die Beseitigung der Baumängel am Dach aufkommen oder des Kellers. Denn schließlich muss der Wohnraum irgendwie bewohnbar bleiben, ohne weiteren vorzeitigen Verschleiß entstehen zu lassen.
Eingetragen am: Donnerstag, 10. September 2009 | Kategorie: Hausbau.