Die wohl größte finanzielle Verpflichtung im Leben gehen Darlehensnehmer ein, wenn sie sich entschließen, eine Immobilie zu finanzieren. Dann müssen monatlich festgelegte Darlehensraten geleistet werden. Allerdings bedenken viele Kreditnehmer nicht, dass es durch Veränderungen der persönlichen Lebenssituation dazu kommen kann, dass beispielsweise aufgrund einer Krankheit der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Ist die eigene Liquidität, sprich die finanzielle Reserve ausgeschöpft, kommt es zu erheblichen Engpässen und zum Zahlungsverzug bei den monatlichen Raten. Um einer drohenden Zwangsversteigerung entgegen zu wirken, bieten nun einige Versicherer an, sich gegen dieses Risiko absichern zu können.
Meist es geht so vonstatten, dass zugleich mit der Finanzierung der Immobilie eine Darlehensabsicherung vereinbart wird, die gleichzeitig gegen Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit absichert. Im diesem Falle tritt die Versicherung für die monatlich zu leistenden Darlehensraten in der abgesicherten Höhe ein. Empfohlen wird diese Form der Versicherung denjenigen, deren finanzielle Reserven nicht wenigstens zwölf Monatsraten der Immobilienfinanzierung abdecken. Versicherer können dabei Arbeitnehmer, Selbständige wie auch Freiberufler absichern, wobei lediglich Alterbeschränkungen vorhanden sind. So muss die zu versichernde Person mindestens 18 und darf höchstens 55 Jahre alt sein.
Im Zusammenhang dieser Form der Absicherung wird neuerdings auch gern Dread Disease angeboten. Es sollen finanzielle Folgen einer schweren Erkrankung abgefangen werden. So wird der Versicherte gegen eine klar definierte Liste von schweren Krankheiten abgesichert. Wird eine solche diagnostiziert, erhält der Versicherungsnehmer einen steuerfreien Einmalbetrag ausgezahlt. Meist ist es auch möglich, sich zusätzlich gegen schwere Unfälle und Todesfall absichern zu können. Als durchaus sinnvolle Alternative wird diese Form der Absicherung auch zur Berufsunfähigkeitsversicherung angesehen. Im Versicherungsvergleich hat sich herausgestellt, dass sich diese Form der Absicherung auch für Personen anbietet, die keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aufgrund medizinischer Prognosen wie beispielsweise Bandscheibenvorfällen oder Hobbys mit Gefahrenpotenzial bekommen. Als überaus sinnvoll erweist sich diese Form der Absicherung auch, wenn eine Baufinanzierung den Etat belastet.
Eingetragen am: Mittwoch, 22. November 2006 | Kategorie: Versicherung.