Das Haus im Garten ist ein in Konstruktion und Ausstattung überwiegend einfaches, etwa 20 bis 28 Quadratmeter großes lauben- oder pavillonartig errichtetes Haus, das dem Gartenbesitzer in Anlagen – aber auch separiert – diverse Nutzungsvorteile bietet. Gartenhausbesitzer nutzen das Gartenhaus als Lagerstätte für [Gartenmöbel->], zum Einlagern von Freizeitgeräten und Werkzeugen, aber auch als Stätte, die Ruhe und Erholung, Schutz vor kalter und heißer Witterung, Nässe und Schnee bietet. Die Freunde von romantischen Abenden bei Kerzenlicht und Gartenbesitzer, die die wenigen Sommertage des Jahres gerne „draußen“ verbringen, finden mit dem Gartenhaus den idealen Begleiter.

Üblicherweise wird das Gartenhaus als Rahmenkonstruktion aus Holz oder in Blockbohlenweise gebaut. Gleich der Konstruktionsweise von Fachwerkhäusern wird beim Rahmenbau ein Rahmen erstellt, der – freistehend – als Gerüst für die Wandvertäfelung dient. Für die Errichtung der Wände werden Vertäfelungen angebracht, für die zugeschnittenes Holz, Paneele und Gipsmaterial verwendet wird.

Die Konstruktion Blockbohlenbau ist Basis für das klassische Blockhaus, bei dem unbehandelte Baumstämme und Bohlen in einer horizontalen Anordnung zu finden sind. Das Gartenhaus ist als Gesamtkonstruktion im Handel erhältlich, kann aber vom "Handwerker unter den Kleingärtnern" auch komplett oder teilweise in Eigenarbeit errichtet werden. Wer diese Arbeit scheut, sollte sich nach einem Gartenhaus-Bausatz umschauen.

Das Errichten von einem Gartenhaus als Blockhaus ist zwar aufwendig und kostenintensiver, bietet aber eine besondere Form des Gebäudes, welches Kenner traditioneller Bauweisen und Freunde ursprünglicher holverarbeitender Technik schwärmen läßt.

Vor dem Bau eines Gartenhauses sollte der Gartenbesitzer immer prüfen, ob er aufgrund der umbauten Fläche einer kommunalen Baugenehmigung bedarf, damit es kein „böses Erwachen“ gibt.

Die Vorschriftenlage ist nicht bundeseinheitlich und beinhaltet von einander abweichende Vorgaben hinsichtlich der Notwendigkeit für eine Baugenehmigung, die sich aus der umbauten Fläche und von einer geplanten betonierten Bodenplatte (Fundament) ergeben.