Heilpraktiker ist die geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss und eine Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Vom Gesetzgeber ist eine Ausbildung zum Heilpraktiker nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Das heißt es besteht keinerlei Verpflichtung eine solche zu absolvieren. Die Teilnahme an einer Weiterbildung oder Schulung durch einen privaten Anbieter ist immer freiwillig und nicht gerade kostengünstig. Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung nach der Heilpraktikerausbildung ergibt sich aus dem HPG (Heilpraktikergesetz).
Bei meldepflichtigen Krankheiten, in der Zahnmedizin, bei der Strahlentherapie und der Leichenschau dürfen Heilpraktiker nicht tätig werden. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nicht verordnet oder verabreicht werden.
Ausbildungsmöglichkeiten bestehen jedoch in privaten Schulen, deren Dauer circa zwei Jahre umfasst, sowie in Fernlehrgängen. Heilpraktiker befassen sich mit der Erkennung (Diagnostik) sowie Heilung (Therapie) von Krankheiten. Für Heilpraktiker sind Krankheiten vor allem Störungen des seelischen und körperlichen Gleichgewichts. Durch die Stärkung und Einsetzung der Selbstheilkräfte des Körpers, soll eine Verbesserung bzw. Genesung erreicht werden. Dabei werden Therapieverfahren angewandt, die grundsätzlich aus der Natur- und Volksheilkunde bzw. Alternativmedizin übernommen werden, wie zum Beispiel Akupunktur, Chiropraktik, die Iris-Diagnose und Homöopathie. Jedoch auch Aromatherapie, Eigenharntherpaie, Bachblütentherapie und Colon-Hydro- oder Craniosacral-Therapien, sowie ausleitende und ableitende Verfahren, erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit.
Die Behandlungskosten übernimmt in der Regel nur die private Krankenversicherung. Infolge der Gesundheitsreform von 2003 dürfen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden.
Eingetragen am: Donnerstag, 12. Oktober 2006 | Kategorie: Ausbildung.